Coronavirus: Massnahmen und Verordnungen

Arbeitgeber müssen kein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen, sofern der Betrieb nicht öffentlich zugänglich ist. Jedoch sind Arbeitgeber verpflichtet, den Schutz der Arbeitnehmenden gemäss Verordnung zu gewährleisten. Das heisst, Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmenden die Empfehlungen betreffend Hygiene und Abstand einhalten können.

 

Die Arbeitgeber müssen zudem weitere Massnahmen gemäss dem STOP-Prinzip (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung) treffen. Dies umfasst die physische Trennung, getrennte Teams, regelmässiges Lüften oder das Tragen von Masken. Neu hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, das Vorweisen des Covid-Zertifikats von seinen Arbeitnehmenden zu verlangen und diese Informationen zum Zweck des angemessenen Schutzes zu verwenden.


Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des SECO.

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