Coronavirus Schutzkonzept

Vorgaben für Schutzkonzepte
Für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betriebe, die geöffnet sein dürfen, braucht es ein Schutzkonzept.

 

Nach wie vor ist es immer und überall wichtig, Abstand zu halten, die Hände regelmässig gründlich zu waschen, wenn nötig Masken zu tragen und Trennwände anzubringen, um eine Ausbreitung des neuen Coronavirus zu verhindern.

 

Für alle Branchen gelten dieselben Vorgaben für Schutzkonzepte. Diese Vorgaben sind durch die Covid-19-Verordnung besondere Lage (Art. 10 und Anhang) geregelt. Verbindliche Rahmen- und Musterschutzkonzepte gibt es nicht mehr, Branchen und Verbände können diese jedoch als Hilfestellung zur Verfügung stellen. Die Betreiber sind weiterhin verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Informationen zu den Schutzkonzepten finden Sie auch auf der Webseite des SECO.

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